| RA/FA Dr. A. Teubner* | RA/FA Dr. F. Hülsenbeck* (*Partner) |
| RA Höhne (freie Mitarb., nicht Partner)|STB Fuhrmann (Kooperation) |
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Tätigkeitsschwerpunkte der Partnerschaft: Zivilrecht:
Verwaltungsrecht:
Strafrecht:
Steuerrecht und Steuerberatung:
Unternehmensberatung:
Im Arbeitsrecht erarbeiten wir für Sie als Arbeitgeber Arbeitszeit-u. Vergütungsmodelle, beraten Sie vor Personalentscheidungen und helfen bei deren Umsetzung. Wir führen für Sie ,auf Wunsch mit Ihnen gemeinsam , Personalgespräche, etwa bei Einstellungen und Entlassungen oder bereiten diese für Sie vor , soweit erforderlich oder empfehlenswert unter Einschaltung der Personalvertretung/Betriebsrat. Alle relevanten Schriftstücke, wie etwa Zeugnisse, Bewerbungen, Abmahnungen, Kündigungen, Stellenbeschreibungen, Anstellungsverträge, Aufhebungs- oder Abwicklungsverträge, Sozialpläne erarbeiten oder prüfen wir für Sie. Vor Gericht haben Sie über unseren Fachanwalt für Arbeitsrecht einen ebenso erfahrenen wie gewieften Prozessvertreter. Als Arbeitnehmer wehren wir für Sie Abmahnungen und Kündigungen
ab und betreuen und vertreten Sie gegenüber Ihrem Arbeitgeber,
sei es , um Ihren Arbeitsplatz Im Bankrecht vertreten wir seit über 10 Jahren verschiedene regionale und überregionale Kreditinstitute. Im Baurecht weist Rechtsanwalt Dr. Teubner eine über 16-jährige Berufserfahrung auf und hat namhafte Bauvorhaben in Potsdam rechtlich begleitet. Im Erbrecht ermitteln wir für Sie maßgeschneiderte Entscheidungsvarianten zur Gestaltung Ihrer Erbfolge und zu Maßnahmen der Prophylaxe, zum Beispiel Versorgungsvollmachten und Patienten- und Betreuungsverfügungen, falls Sie einmal nicht mehr Herr Ihrer Entscheidungen sein sollten. Wir stehen Ihnen über die Beratung hinaus auch als Testamentsvollstrecker und Sachverwalter Ihrer Interessen über den Tod hinaus zur Verfügung. Im Verwaltungsrecht übernehmen wir für Sie die Gespräche mit Behörden und beteiligten Dritten, ermitteln und beschaffen notwendige Unterlagen für die von Ihnen gewünschten oder ergriffenen behördlichen Maßnahmen. Wir wissen Sie insoweit auch vor den Verwaltungsgerichten effektiv zu vertreten. Dabei bieten wir auch die Einschaltung externer Berater mit besonderen Fachkenntnissen an. Im Ordnungswidrigkeits- und Strafrecht hat RA Dr. Hülsenbeck
den Fachanwaltskurs für Strafverteidiger vor der Deutschen Anwaltakademie erfolgreich abgeschlossen, um Sie im Verkehrsstrafrecht,
bei Entziehung der Fahrerlaubnis bis hin zum Steuerstrafrecht mit
einem erfahrenen Steuerberater aus der Fiskalpraxis vor Behörden
und Gerichten
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