Nutzungsuntersagung Außen-/Innenbereich

Ein Dauerthema bleibt die Problematik im Hinblick auf baubehördliche Nutzungsuntersagungen in Bezug auf Grundstücke, die sowohl zum Wohnen oder auch nur zu Wochenendzwecken genutzt werden. Hier sind die meisten Grundstücksbesitzer schlecht beraten, wenn sie versuchen auf eigenem Wege günstige Rechtspositionen herzustellen. Das öffentliche Baurecht ist kompliziert und voll von verschiedenartiger Rechtsprechung. Das dahinter stehende Rechtsverhältnis zwischen Bürger und Staat ist völlig anders normiert als es der Laie aus dem normalen privaten Rechtsverkehr kennt. Schon ein Student braucht einiges an Zeit, die besondere Konstellation der Bürger-Staat-Beziehung zu verstehen, weil sich dahinter nicht nur eine Grundrechtssystematik versteckt, sondern auch eine Vielzahl allgemeiner Rechtsgedanken und Rechtssätze, die mit der Freiheit des Menschen auf der einen Seite und dem Wohl der Allgemeinheit auf der anderen Seite zu tun haben. Laien, die verwaltungsrechtliche Entscheidung lesen, werden große Schwierigkeiten haben, diese auch nur annähernd zu verstehen. Bei Nutzungsuntersagungen oder Problemen im Hinblick auf Baugenehmigungen bzw. die Problematik baurechtsgemäßer Zustände, sollten Sie in jedem Fall – rechtzeitig – sobald ein Problem entsteht, die anwaltliche Hilfe des Baufachanwaltes in Anspruch nehmen. Der Baufachanwalt ist auch spezialisiert auf die baurechtlichen Problematiken im Hinblick auf behördliches Einschreiten bzw. die Verfolgung von Baugenehmigungen. Die diesseitige langjährige Berufserfahrung hat gezeigt, dass eigene Versuche der Bürger in eine bessere Rechtsposition zu gelangen ganz überwiegend scheitern und darüber hinaus Sie über Ihre Unkenntnis sich selbst in eine wesentlich schlechtere Situation bringen, als eigentlich gewollt. Ein guter Rat ist an dieser Stelle nicht teuer. Lassen Sie die Finger von eigenmächtigen Unternehmungen und holen Sie fachanwaltliche Hilfe ein.

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Dr. Andreas M. Teubner
Bau- und Architektenrecht
Tel. (0331) 620 30 60

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