Bauvertrag – Prüfung unumgänglich!

Es ist ein offenes Geheimnis, dass Bauvertragsprüfungen immer durch den Bauherrn veranlasst werden müssen, wenn er die Unterschrift unter einem von dem Bauunternehmen gestellten Bauvertrag leisten soll. Es gibt insofern keine einheitlichen Verträge, die den Bauherren gestellt werden. Die Verträge sind in der Regel völlig unterschiedlich ausgestaltet, wobei in erster Linie die Interessen des Bauunternehmens Berücksichtigung finden. Der Bauherr, der solche Verträge einfach unterschreibt, ohne sie anwaltlich prüfen und vor allem abändern zu lassen, muss sich später nicht wundern, wenn sich für ihn schon während der Bauausführung aber erst recht im Schlussstadium, vor allen Dingen im Hinblick auf die Kosten erhebliche Nachteile, insbesondere finanzielle Nachteile ergeben. Auf die Weise werden Bauvorhaben viel teurer, als eigentlich bei Vertragsunterzeichnung angedacht, ganz zu schweigen von den erheblichen Risiken, die der Bauherr eingeht, zum Beispiel bei drohender bzw. stattfindender Insolvenz des Bauunternehmens. Auch ist zu berücksichtigen, dass in der Regel erhebliche rechtliche Nachteile für den Bauherrn während der Vertragsausführung herrschen, die dringlichst vertraglicher Korrekturen bedürfen. Eine fachanwaltliche Überprüfung und – in der Regel – Änderungen des Vertrages verhindert erhebliche Nachteile. Kostet eine ausführliche Vertragsprüfung und Änderung, auf der Grundlage des Bauvertrages zum Beispiel € 1.500,00, so können damit im Ergebnis viele weitere 1.000,00 € am Ende eingespart werden, insbesondere kann damit verhindert werden, dass das Bauvorhaben noch viele weitere 1.000,00 € teurer wird, selbst dann wenn ein Pauschalpreis vereinbart ist.

Ein Bauherr sollte die anwaltliche Vertragsprüfung dringend in seine Finanzierung mit einrechnen. Die Rechnung wird am Ende des Bauvorhabens gemacht, weshalb eine frühzeitige Weichenstellung für ein professionelles Vorgehen notwendig ist.

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Dr. Andreas M. Teubner
Bau- und Architektenrecht
Tel. (0331) 620 30 60

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