Bauverträge

Es ist wieder die Zeit gekommen, in der viele ihr Einfamilienhausbauvorhaben verwirklichen wollen. Hier wird an vieles gedacht, nämlich wie das Haus aussehen soll und mit welchen Ausstattungsgegenständen das Bauvorhaben zu verwirklichen ist. Vielfach werden in Vorbereitung Musterhäuser verschiedener Firmen besucht und auch nach dem daraus gewonnenen Eindruck entschieden und vor allen Dingen verglichen. An was jedoch nicht genug gedacht wird, ist, ob der Bauvertrag überhaupt das wiedergibt, was an Vorstellungen in dem Bauherrn erzeugt wurde. Es ist vielfach festzustellen, dass zwischen Bauvertrag und dem, was an Wünschen in dem Bauherrn erzeugt wurde, überhaupt keinerlei Deckung besteht. Musterhäuser – beispielsweise – geben überhaupt nicht das wieder, was oftmals Gegenstand des Bauvertrages ist. Die Leistungen innerhalb des Bauvertrages bleiben vielfach weit hinter den einzelnen Musterhäusern zurück! Pauschalpreisvergleiche, die der Bauherr mit verschiedenen Firmen vornimmt, helfen vielfach und in Wahrheit gar nicht weiter, weil der jeweilige Pauschalpreis, den die jeweilige Angebotsfirma auspreist, meist keine ausreichende Grundlage dafür bietet, auch die dahinter stehenden Leistungen, insbesondere verwendeten Materialien, miteinander zu vergleichen. Die meisten Bauherrn sind Laien und sind gar nicht in der Lage, abzuschätzen, ob das teurere Leistungsangebot mit Blick auf die verbauten Leistungen, wirklich teurer ist, als das billigere Angebot. Man darf sich von „Billigangeboten“ nicht blenden lassen, sondern muß Stück für Stück die dahinter liegenden Leistungen, insbesondere Materialien vergleichen, die verbaut werden sollen.

Am wichtigsten ist hierbei der Bauvertrag. Viele Verträge sind derart gestaltet, dass erst zusätzliche und gesondert zu vergütende Leistungen dazu führen, die Wunschvorstellung des Bauherrn zu verwirklichen. Der Hausverkauf ist vergleichbar mit dem Kauf eines Fahrzeuges. Erst die Materialien und die Ausstattung sind maßgeblich für die Preisbildung. Viele Verträge sind so aufgebaut, dass sich während des Hausbaus auch viele Nachtragssituationen ergeben und das Haus erst mit den Nachträgen den Käuferwünschen entspricht. Dadurch wird ein Haus meist um viele tausend Euro teurer als erwartet. Der ursprüngliche Pauschalpreis ist dann schon lange kein Pauschalpreis mehr.

Werden die Nachträge nicht ausgelöst, gerät das Haus auch in keinen fertigen Zustand, so dass der Bauherr in eine Zwangslage gerät. Auch sonst geben viele Bauverträge, die von den Bauherrn unterschrieben werden, keinen Schutz und keine Sicherheit. Es reicht keinesfalls aus, wenn durch Schutzbunde oder Verbrauchervereinigungen nur einzelne Vertragsklauseln in Frage gestellt werden. Derart teure Vertragsschlüsse benötigen auch eine Interessenvertretung des Bauherrn, was aufgrund einer Vielzahl von Rechtsvorschriften nur durch den Fachanwalt für Baurecht vernünftig gewährleistet sein kann. Hierbei müssen die Verträge in der Regel komplett überarbeitet werden. Auch das Entfernen einzelner Klauseln hilft vielfach nicht, weil dann Regelungslücken entstehen, die durch das Gesetzesrecht vielfach nicht ausreichend aufgefangen werden können. Meist kranken die Bauverträge auch an einer „schiefen Interessenlage“. Eine ganz große Zahl an Bauverträgen gewähren keinen ausreichenden Ausgleich, damit auch den Interessen des Bauherrn ausreichend, insbesondere im Hinblick auf nicht vorhergesehehe finanzielle Folgen, Rechnung getragen wird. Ohne anwaltliche Unterstützung gleichen viele Bauverträge einem Roulettespiel zum Nachteil des Bauherrn mit der Folge von Schäden, die in die Zehntausende gehen; denn hier ist klar, dass es bei Schadenssituationen nicht bei einigen hundert Euro Verlust bleibt. Dringender Rat: Lassen Sie Bauverträge baufachanwaltlich überprüfen und ändern, bevor Sie diese Verträge unterschreiben. Der Vertrag ist die Grundlage des gesamten Baugeschehens. Lassen Sie sich von diesem Weg nicht durch andere abhalten, denn vielfach empfinden diese die Einschaltung eines Rechtsanwalts im Hinblick auf die Verfolgung ihrer eigenen Ziele als unbequem.

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Dr. Andreas M. Teubner
Bau- und Architektenrecht
Tel. (0331) 620 30 60

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