Sicheres Bauen

Es muss jeder wissen, dass es keine Versicherung dahingehend gibt, bei einem Bauvorhaben, das letztendlich schief läuft, alle Schäden erstattet zu bekommen, die sich aus dem desaströsen Verlauf des Baugeschehens ergeben.

Wegen der Höhe der Kosten und der vielfältigen Gefahren übernimmt es allgemein kein Versicherer, hierfür einzustehen. Die Folge ist, dass sich jeder Bauherr selbst, soweit wie möglich, absichern muss. Schon allein bei der Errichtung eines Einfamilienhauses und unter Berücksichtigung der gestiegenen Baukosten nimmt jeder Bauherr hier ein hohes Risiko auf viele Jahre auf sich. Es geht hier schon allein beim Grundstückskaufvertrag nicht um Kleckerbeträge, ganz zu schweigen vom Bauvertrag oder auch Architektenvertrag. Die einzige Absicherung die es hier gibt, sind die Verträge:

1. Notarieller Grundstückskaufvertrag
2. Bauvertrag/Architektenvertrag

fachanwaltlich durch den Fachanwalt für Baurecht überprüfen zu lassen.

Sie werden staunen, was sich nach einer derartigen Prüfung alles an Unrichtigkeiten und für den Bauherrn erheblich nachteilhaften Formulierungen herausstellt.

Es gibt so gut wie keinen Bauvertrag, der einfach „durchgewunken“ werden kann. Jede Baufirma unterhält einen eigenen Bauvertrag. Die Situation ist nicht vergleichbar mit der beim Autokauf, wo alles standardisiert ist. Erst mit der Vertragsprüfung durch den Baufachanwalt erhalten Sie Sicherheit und Schutz im Hinblick auf die Wahrung ihrer Interessen, insbesondere im Hinblick auf die Vermeidung erheblicher Vermögensschäden. Die vielfache Folge ist es sogar, dass beim Bauherrn, in erheblichem Umfang, Kosten eingespart werden können, unabhängig davon, dass auch Schäden verhindert werden. Das kann vielfach in die Zehntausende gehen.

Es kann jedem Bauherrn nur geraten werden, so zu verfahren. Der Vertrag ist die Grundlage, sowohl des Grundstückskaufes, als auch letztendlich des gesamten Baugeschehens. Daran orientieren sich alle Rechte und Pflichten. Sind diese im Ergebnis nachteilig oder unkorrekt ausformuliert, hat der Bauherr in der Regel das Nachsehen. Die Vielzahl von Sendungen und Berichten im Fernsehen und in der Zeitung stellen die Richtigkeit dieser Vorgehensweise unter Beweis. Daher sollte kein Vertrag vor entsprechender anwaltlicher Prüfung unterschrieben werden.

About the author

Dr. Andreas M. Teubner
Bau- und Architektenrecht
Tel. (0331) 620 30 60

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