Recht aktuell – Warum jeder eine Patientenverfügung haben sollte!

Der Bundesgerichtshof hatte jüngst über eine Schadensersatzforderung zu entscheiden, die ein Sohn für seinen mittlerweile verstorbenen Vater geltend gemacht hat (BGH, Urteil vom 02.04.2019, Az. VI ZR 13/18). Er verklagte den Arzt, weil er das Leiden des schwer demenzkranken Sterbenden unnötig verlängert hatte. Für dieses „erlittene Leben“ forderte der Sohn Schmerzensgeld und Ersatz von Behandlungskosten von über € 150.000,00. Der Arzt hatte die künstliche Ernährung veranlasst, obwohl der Patient im Sterben lag und keine Aussicht auf Besserung bestand. Der Arzt hatte es insbesondere unterlassen, die Angehörigen vor Veranlassung der künstlichen Ernährung zu fragen. Dazu wäre der Arzt verpflichtet gewesen, zumal der Sohn sich auch als Betreuer gegen eine Lebenserhaltung ausgesprochen hätte. Einer solchen Nachfrage hätte es jedoch schon nicht bedurft, wenn der Patient eine Patientenverfügung gehabt hätte, was tragischerweise nicht der Fall war. Mit anderen Worten, hätte der Patient in einer Patientenverfügung festgelegt, entsprechende lebensverlängernde Maßnahmen nicht zu wünschen, wäre es zu den lebensverlängernden Maßnahmen und der Verlängerung des Leidens des Patienten nicht gekommen. Die Klage ging verloren, weil der BGH bereits ausschloss, dass die Verlängerung menschlichen Lebens, und sei es noch so schmerzhaft und belastend, nie einen Schaden begründen könne. Im Ergebnis blieb der Kläger so nicht nur auf den Prozesskosten sitzen, sondern musste auch für die Behandlungskosten im sechsstelligen Bereich für eine eigentlich nicht erwünschte Behandlung seines Vaters aufkommen. Insoweit kann nur jedem empfohlen werden, eine rechtssichere Patientenverfügung ggf. mit anwaltlicher Hilfe und nach entsprechender Beratung zu verfassen.

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Dr. Frank-Walter Hülsenbeck
Fachanwalt für Arbeitsrecht und Mediator
Tel. (0331) 620 30 60

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