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    Stefan Höhne | Rechtsanwalt
   

Tätigkeitsschwerpunkte:

- Arbeitsrecht
- Grundstücksrecht
- Erbrecht

Sie erreichen Rechtsanwalt Höhne unter der Durchwahl 6 20 30 82. Soweit notarielle Beurkundungen vorbereitet oder überprüft werden sollen, geschieht dies auf Wunsch mit Ihrem oder unserem Hausnotar.

zur Person:

  • Jahrgang 1955, verheiratet, drei Kinder
  • Studium an der Humboldt-Universität
  • anschließend Arbeits- und Zivilrichter in erster und zweiter Instanz, zuletzt als stellvertretender Vorsitzender Richter
  • seit 1994 Seniorpartner der Kanzlei
  • Mitglied der Gesellschaft für Erbrecht und des deutschen Forums für Erbrecht e.V.
  • Hobbys: Theaterbesuche und Schach.
     

 

     
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