Grundstückskaufvertrag und Baugenehmigung

Leider mussten es schon viele Bauherren erleiden, dass der Kaufvertrag über ein „Baugrundstück“ nicht das einräumt, was er verspricht, wenn nach Bauantragseinreichung, vielfach entgegen jeder Vermutung, die ersehnte Baugenehmigung nicht erteilt wird. Der notarielle Kaufvertrag stellt sich dann als sinnlos dar.

Hier ist große Aufmerksamkeit von Nöten. Wenn ein notarieller Grundstückskaufvertrag geschlossen wird, begleitet von dem Willen, auf dem erworbenen Grundstück ein Gebäude zu errichten, sollte mit der Bauantragsstellung hierzu nicht allzu lang gewartet werden. Nicht nur, dass sich bauplanungsrechtliche Situationen für Grundstücke ändern können, sondern vielfach ist es auch so, dass entgegen jeder Vermutung Baugenehmigungen nicht erteilt werden. Für viele bedeutet dies ein Desaster, zumal für das Grundstück ja ein Preis für Bauland entrichtet wurde (oft über hunderttausend Euro). Das Grundstück hat in einem solchen Fall einen völlig anderen Wert, als ursprünglich angedacht. Die Entscheidung über die Ablehnung eines Bauantrages kann aber auch völlig falsch sein. Es ist in solchen Fällen dringend anzuraten, den Fachanwalt für Baurecht einzuschalten, um hier rechtzeitig die richtigen Maßnahmen einzuleiten. Ansprüche auf Rückabwicklung des Kaufvertrages können nämlich schnell verjähren. Anfechtungsrechte müssen vielfach unverzüglich ausgeübt werden, sodass auch insofern nicht viel Zeit verbleibt, um zu handeln. Dass der Bauherr selbst keine Kenntnis im Hinblick auf das rechtliche Vorgehen hat, entschuldigt ihn später nicht. Er hat alle Nachteile zu tragen („Unkenntnis schützt vor Strafe nicht.“). In solchen Fällen müssen vielfach die rechtlichen Voraussetzungen zur Rückabwicklung des Vertrages – vorsorglich – so geltend gemacht werden, dass Rechte nicht verloren gehen und zum anderen muss mindestens geprüft werden, ob nicht doch ein Recht besteht, dass die versagte Baugenehmigung durch das Bauamt zu erteilen ist. Das zu beurteilen, in Verbindung mit dem richtigen Vorgehen, kann nur durch den Baurechtsanwalt mit dem entsprechenden Erfahrungswissen beurteilt werden, damit die richtigen Maßnahmen an richtiger Stelle eingeleitet werden. Ansonsten droht für den Bauherren großer Schaden. Daher sollten Sie an dieser Stelle nicht dem Schicksal überlassen, wie es weitergeht. Richtiges und rechtzeitiges Handeln vermeidet Schaden. Das wird jeder bestätigen, der sich schon einmal in einer solchen Situation befunden hat und die Einbeziehung des Fachanwalts für Baurecht nicht scheute.

About the author

Dr. Andreas M. Teubner
Bau- und Architektenrecht
Tel. (0331) 620 30 60

Diese Webseite verwendet Cookies. Wir verwenden Cookies um Funktionen für soziale Medien anbieten zu können und die Zugriffe auf unsere Website zu analysieren. Sie geben Einwilligung zu unseren Cookies, wenn Sie unsere Webseite weiterhin nutzen. Weitere Informationen erhalten Sie unter Datenschutz