Dr. Andreas-M. Teubner | Rechtsanwalt und Fachanwalt für Bau- und Architektenrecht

Tätigkeitsschwerpunkte:

  • privates Baurecht (BGB-Werkvertragsrecht, VOB/A, VOB/B)
  • privates Bauvertragsrecht (Vertragsgestaltung, Prüfung notleidender/steckengebliebener Bauvorhaben etc.)
  • Bauprozeßrecht (Beweissicherungsverfahren, Klageverfahren)
  • öffentliches Baurecht (BauGB des Bundes, BauOR der Länder, Baugenehmigung, Nutzungsuntersagung usw.)
  • Architektenrecht
  • Immobilien-/Grundstücksrecht
  • Vertragsrecht (notarielle Verträge, Prüfung etc.)
  • Insolvenzrecht (insbesondere Schuldenmanagement, Restschuldbefreiung)
  • Bankrecht/Bürgschaftsrecht

Zur Person:

  • geb. 1960 in Berlin/Zehlendorf, verheiratet, 2 Kinder
  • Studium der Rechtswissenschaften an der freien Universität Berlin
  • Rechtsanwalt seit 1991, selbstständig seit 1992 in Potsdam und Berlin
  • Fachanwalt für öffentliches-privates Baurecht sowie Architektenrecht
  • Promotion zum Thema "Privates Baurecht"
  • Sprachen: Deutsch, Englisch, Spanisch
  • Auslandserfahrung: EU-Tätigkeit im Europäischen Parlament (Strassburg) bei der Europäischen Verwaltung (Luxemburg), bei der Europäischen Kommission (Brüssel) sowie Rechtsanwaltstätigkeit in Spanien, Malaga
  • Mitglied der Arbeitsgemeinschaft Baurecht
  • Hobbys: Golf-Sport; Langstreckenlauf

Jeder Fall benötigt seine eigene Strategie. Rechtsanwalt Teubner besitzt eine ausgezeichnete Fähigkeit, die Situation und das Umfeld des Mandats richtig einzuschätzen, um die Interessen des Mandanten durchzusetzen; dies kommt gerade dem Mandat zugute dessen Rechtsposition nach dem Gesetz oder der Beweislage schwierig ist.