Öffentliches Baurecht

Widerspruch gegen Nachbarbebauung

Gerade in städtischen Gebieten bilden Nachbarbebauungen vielfach ein Ärgernis. Vor allen Dingen dann, wenn dadurch der Ausblick in das ursprünglich vorhandene Grün durch die Errichtung eines Neubaus gestört wird. Auch ergeben sich vielfach für den neuen Bauherrn auf dem Nachbargrundstück Einsichtmöglichkeiten, die die Privatheit des bisherigen Grundstückes erheblich stören kann. Auch findet in manchen Gebieten eine Zerteilung von Grundstücken statt, sodass die Belastung für die Umgebung erheblich zunimmt.

Bebaubarkeit Außenbereich

Nutzungsuntersagung/Beseitigungsanordnung

Nutzungsuntersagungen bzw. Beseitigungsanordnungen von baulichen Anlagen (Wochenendhäusern, Wohnhäusern usw.) kommen vor allem dann in Betracht, wenn ein Bauvorhaben nicht die erforderliche Baugenehmigung besitzt. Derartige Verfügungen des Bauamtes ergehen auch dann, wenn ein Bauvorhaben eine Baugenehmigung besitzt, dieses Bauvorhaben jedoch nicht gem. der Baugenehmigung ausgeführt worden ist.

Nachbarschaftsproblematik im öffentlichen Baurecht

Das öffentliche Baurecht unterscheidet sich vom privaten Baurecht erheblich. Während es im privaten Baurecht um die Auseinandersetzungen zwischen Bürgern, Firmen usw. geht, ist im öffentlichen Baurecht immer das Bauamt als Einrichtung der Gemeinde, des Kreises oder des Landes eingeschaltet. Gemeinde, Kreis oder Land sind stets der "Gegner". Diese staatlichen Institutionen handeln in der Regel durch den öffentlich rechtlichen Verwaltungsakt/Bescheid, wozu auch Nutzungsuntersagungen und Beseitigungsanordnungen gehören.

Vorgehen der Bauverwaltungsbehörden

Es entspricht der Üblichkeit, dass die Bauverwaltung hauptsächlich gegen baurechtswidriges Handeln vorgeht, sofern entsprechende Bürgeranzeigen vorliegen. Stellt sich heraus, dass ein Bauvorhaben baugenehmigungspflichtig ist und eine Baugenehmigung nicht vorliegt oder ein Bauvorhaben sonst baurechtswidrig erstellt worden ist, erfolgt zunächst ein Schreiben des Amtes, mit dem der Bürger die Möglichkeit erhält, angehört zu werden. Dieser Moment sollte Anlaß geben, anwaltliche Hilfe in Anspruch zu nehmen; denn je frühzeitiger "der Patient zum Arzt geht, desto größer seine Heilungschancen".

Innenbereich/Außenbereich

Innenbereich/Außenbereich

Nachbarwiderspruch

Nachbarwiderspruch

Öffentliches Baurecht/Verwaltungsrecht

Öffentliches Baurecht

Nutzungsuntersagung/Außen-/Innenbereich

Nutzungsuntersagung/Außen-/Innenbereich

Beseitigungsanordnung

Öffentliches Baurecht - Beseitigungsanordnung