Es entspricht der Üblichkeit, dass die Bauverwaltung hauptsächlich gegen baurechtswidriges Handeln vorgeht, sofern entsprechende Bürgeranzeigen vorliegen. Stellt sich heraus, dass ein Bauvorhaben baugenehmigungspflichtig ist und eine Baugenehmigung nicht vorliegt oder ein Bauvorhaben sonst baurechtswidrig erstellt worden ist, erfolgt zunächst ein Schreiben des Amtes, mit dem der Bürger die Möglichkeit erhält, angehört zu werden. Dieser Moment sollte Anlaß geben, anwaltliche Hilfe in Anspruch zu nehmen; denn je frühzeitiger "der Patient zum Arzt geht, desto größer seine Heilungschancen".