Viele fragen sich, warum man den Rechtsanwalt frühzeitig und zu einem Zeitpunkt einschalten soll, wo es doch noch gar keinen Rechtsstreit gibt. Es wird hierbei völlig vergessen, dass die Ausbildung eines Fachanwalts für Bau- und Architektenrecht gerade auch darin ihr Ziel hat, beratend so tätig zu werden, dass gerade Rechtsstreitigkeiten und Auseinandersetzungen bzw. Schäden vermieden werden. Der Gedanke, den Rechtsanwalt erst einzuschalten, wenn ein Rechtsstreit entsteht, ist falsch und völlig überholt. In Bauangelegenheiten kommt es darauf an, schon frühzeitig, d. h.