RAe Teubner-Hülsenbeck, Dr. Teubner: Öffentliches Bauverwaltungsrecht; Klarstellungssatzungen
In Zeiten, in denen viel gebaut wird, werden auch diejenigen Grundstücke immer knapper, die zur Bebauung zur Verfügung stehen. Es ist auch nicht die Regel, dass die Gemeinden Bebauungspläne in die Wege leiten, die letztendlich das Baurecht in der Gemeinde verbindlich regeln. Dies kann man meist nur dort beobachten, wo Bauträger Gebiete erschließen und dort […]