Arbeitsrecht aktuell: Homeoffice für alle?

Im Koalitionsvertrag der Regierung haben sich die Vertragspartner vereinbart, man wolle das Zeitalter der Digitalisierung als Chance für mehr und bessere Arbeit nutzen und dafür einen Rahmen schaffen, in dem Unternehmen, Beschäftigte und Tarifpartner den vielfältigen Wünschen und Anforderungen in der Arbeitszeitgestaltung gerecht werden können. Die Frage ist, ob sich aus diesem Programmsatz bei entsprechender gesetzlicher Umsetzung eine Pflicht zur Genehmigung von Homeoffice-Arbeit begründen lässt. In den Niederlanden gibt es bereits einen entsprechenden Anspruch. Nicht zu verkennen ist, dass Homeoffice in Zeiten der Digitalisierung neue Bewegungsräume eröffnet. Unternehmen und Behörden, wie etwa die Bundeswehr, bieten unter bestimmten Voraussetzungen ihren Mitarbeitern und Angehörigen an, Arbeiten von zu Hause aus zu erledigen. Allerdings gibt es bislang jedenfalls keinen rechtlich begründeten Anspruch auf Homeoffice. Ein solcher Anspruch ist allenfalls ausnahmsweise bei entsprechenden Eignungsvoraussetzungen aus der Fürsorgepflicht des Arbeitgebers unter Berücksichtigung des grundgesetzlichen Schutzes von Ehe und Familie begründbar. Im Bundesministerium für Arbeit und Soziales werden Vorbereitungen für ein Gesetz getroffen, wonach Unternehmen künftig Heimarbeit erlauben müssen. Der Arbeitgeber muss dann begründen, warum ihm dies ausnahmsweise nicht möglich sein soll. Grundrechtlich ist jedoch auch die unternehmerische Freiheit gewährleistet. Insoweit muss der Arbeitgeber auch die Möglichkeit haben, betriebliche Gründe einem entsprechend geltend gemachten Anspruch auf Homeoffice-Arbeit entgegensetzen zu können. Zu klären sind Fragen der IT-Sicherheit und auch, inwieweit nicht nur der Arbeitsplatz, sondern auch der Arbeitnehmer in der Lage ist, die Vor- und Nachteile eines Homeoffice-Arbeitsplatzes abzuschätzen (Stichwort: Pausenzeiten, Datenschutz, Betriebsgeheimnisse, technische Erreichbarkeit, Fragen der Mitbestimmung, Verträglichkeit mit der Unternehmensgröße etc.). Andererseits schafft ein Homeoffice-Arbeitsplatz gerade in einem Flächenland, wie Brandenburg, in Anbetracht der schwierigen Mietsituation in Berlin und Umgebung neue Perspektiven für Arbeitnehmer und Beamte in der Fläche – wenn dann die technischen Voraussetzungen, Stichwort Breitbandanbindung, gewährleistet sind.

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Dr. Frank-Walter Hülsenbeck
Fachanwalt für Arbeitsrecht und Mediator
Tel. (0331) 620 30 60

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