Achtung bei Bauverträgen

Bauherren, die sich erstmals mit der Errichtung eines Einfamilienhauses/Bungalows o. ä. anfreunden, ist der dringende Rat zu geben, Verträge, die ihnen vorgelegt werden, nicht einfach und ohne anwaltliche Prüfung zu unterschreiben. Man muss hier bedenken, dass man sich mit einem solchen Vertrag über viele Jahre finanziell bindet und in die Errichtung eines Gebäudes ein erheblicher Teil des eigenen Vermögens fließt. Der Gedanke, dass man anstatt der Miete in eigenes Vermögen investiert, ist zwar richtig, dennoch gilt der Grundsatz: Eigentum verpflichtet. Es sind nicht nur ganz andere Nebenkosten zu entrichten, sondern darüber hinaus fließt auch ein weiterer Teil, der früher Gegenstand der Miete war – gesondert – in die Instandhaltung des errichteten Gebäudes. Der Belastungsfaktor ist oftmals größer als man sich das vor Errichtung des Gebäudes gedacht hat. Kommt dann noch dazu, dass finanzielle Nachteile wegen nicht durchdachter Bauverträge hinzukommen, was sich meistens in erheblichen Mehrkosten zeigt, gerät die ursprüngliche Kalkulation in jeder Hinsicht aus den Fugen. Es sei angemerkt, dass das kein Einzelfall ist, sondern äußerst viele vor allem Einfamilienhausbauvorhaben betrifft. Verträge, die den Bauherren vorgelegt werden, sind oftmals einseitig zu Gunsten der ausführenden Baufirma und deren Interessenlage ausformuliert. Probleme und Risiken, die den Bauherren treffen können, bleiben vielfach unberücksichtigt. Die Rechtsansprüche des Bauherren, die eigentlich selbstverständlich sind, fallen oft nachteilig unter den Tisch. Verbindliche Regelungen zum Bauablauf bzw. Regelungen bei Mängeln fehlen oder werden zum Nachteil des Bauherren abgeändert. Bei einer in Auftrag gegebenen Vertragsprüfung werden Sie erkennen, welch folgenreiche Änderungen an Bauverträgen zugunsten des Bauherren vorgenommen werden müssen, damit sich diese nicht einseitig zu Lasten des Bauherren auswirken. Es muss Gleichheit geschaffen werden. Damit wird jedes Bauunternehmen leben können.

Ganz unabhängig davon, sollten auch bei Grundstückserwerb im Vorfeld notarielle Verträge zum Grundstückserwerb ebenfalls vorher anwaltlich geprüft werden. Auch dort ergeben sich, trotz notarieller Mitwirkung, vielfach Änderungsnotwendigkeiten.

Es ist zu bedenken, dass Vertragsprüfungen vielfach später kostspielige Streitigkeiten vermeiden bzw. im Streitfall Regelungen schaffen, die gerade auch die Interessen des Bauherren berücksichtigen. Dies vermeidet oft viele tausende Euro zusätzlicher Belastung. Man weiß das leider erst immer, wenn der Schaden eingetreten ist. Hier sollte man vorausschauender und schlauer sein.

About the author

Dr. Andreas M. Teubner
Bau- und Architektenrecht
Tel. (0331) 620 30 60

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